Am 11. Januar kündigte der Staatsrat für das Jahr 2024 eine Lohnanpassung von 1,5% für sein Personal und das der parastaatlichen Institutionen an.

Im Vergleich um 0.5% höher als diejenige, die der Bund seinem Personal kürzlich gewährt hat, können die Angestellten des öffentlichen und parastaatlichen Dienstes im Wallis somit zufrieden sein.

Der ZMLP stellt jedoch fest, dass es sich nicht um den vollen Teuerungsausgleich handelt, da dieser im Dezember 2023 1.7% betrug.

Die fehlenden 0,2% werden Bestandteil einer ZMLP-Strategie zwecks Durch- bzw. Umsetzung von Artikel 19a des Gesetzes zur Festlegung der Besoldung der Angestellten des Staates Wallis sein.

Der ZMLP begrüsst den unterdessen etablierten Grundsatz der Harmonisierung der Lohnpolitik zwischen staatlichem und parastaatlichem Personal.  

Trotz der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Kantons Wallis, welche sich für die kommenden Jahre als schwierig abzeichnet, ist der Staatsrat um die Konditionen seines Personals besorgt. In der Tat sollte man sich daran erinnern, dass dem Staatspersonal sowie dem Personal des parastaatlichen Sektors im Jahr 2023 die volle Teuerung gewährt wurde und das Referenzjahr für die LIK-Berechnung neu bewertet und auf das Jahr 2020 statt 2010 festgelegt worden war. Diese Angleichung erntete übrigens vom ZMLP grossen Beifall.

Der ZMLP ist mit den vom Staatsrat getroffenen Entscheidungen zufrieden und dankt ihm dafür.

Diese Lohnerhöhung wird dazu beitragen, den ständig wachsenden Fixkostenanteil, den die Haushalte zu bewältigen haben, etwas zu senken.