SWICA Versicherung

Schützen Sie ihren Lohn im Krankheitsfall.

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Während Ihres ersten Dienstjahres ist der Lohnausfall in Folge einer Krankheit  nur während 180 Tagen gedeckt. Dann 240 Tage, 360 Tage, 405 Tage. Was nachher?

Der Staat Wallis deckt im Krankheitsfall nicht 730 Tage !

Erfahrungsbericht:
Der seit 18 Jahren beim Staat Wallis angestellte Herr Bregy* ist an Krebs erkrankt. Nach mehreren Monaten Behandlung zeigen sich zwar Erfolge, aber sein Gesundheitszustand verschlechtert sich erneut.
Sein Lohn wird ihm während 405 Tagen ausbezahlt. Am 406.Tag erhält er keinen Lohn mehr, da sein Anspruch auf Lohnfortzahlung endet und keine private Versicherung den anschliessenden Lohnausfall übernimmt.. 

* Name geändert

APGM DE

Unsere Partnerschaft mit der SWICA Versicherung erlaubt Ihnen, Ihren Lohn länger (730 Tage) zu erhalten und ohne finanzielle Sorgen durch eine schwierige Periode zu gehen, und dies zu attraktiven Tarifen.

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