Am 11. Januar beschloss der Staatsrat die Anpassung der Lohnskala 2023 seines Personals um 2,8%. Dadurch entspricht diese dem LIK 2020.

Seit mehreren Jahren setzt sich der ZMLP für den Erhalt der Kaufkraft des öffentlichen Dienstes ein. Im Jahre 2022 richtete der Dachverband wiederholt seine Forderung zum Erhalt der Löhne des Personals, mittels der Gewährung der integralen Teuerung, an den Staatsrat. Man muss wissen, dass das Personal des öffentlichen Dienstes seit 2012 keine Lohnerhöhung mehr erhalten hat.

Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 5. November, wurde die Thematik der Teuerung angesprochen. Die anwesenden Staatsräte, die Hrn. Roberto Schmidt und Christophe Darbellay, konnten die Versammlung mit der Aussage beruhigen, dass dieses Thema im Zentrum zahlreicher Diskussionen stehe und es ihr Anliegen sei, zugunsten des Personals des Staates und des parastaatlichen Sektors handeln zu können.

Der ZMLP begrüsst den Entscheid des Staatsrates und dankt ihm wärmstens für die beschlossene, 2,8%-ige Anpassung der Lohnskala 2023 seines Personals.  

Ausserdem informierte der Staatsrat ebenfalls über die Anwendung eines Koeffizienten von 1 auf die leistungsabhängige progressive Lohnerhöhung sowie auf die Leistungsprämie für das Personal der Kantonsverwaltung ab Januar 2023. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird der Koeffizient von 1 auf die Erfahrungsanteile des Lehrpersonals angewendet werden.