Label UND

Der Staat Wallis erhält erneut das Prädikat "UND" für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Kürzlich hat die Dienststelle für Personalmanagement (DPM) die Angestellten des öffentlichen Dienstes über die erneute Auszeichnung mit dem Prädikat "Familie UND Beruf" unterrichtet. Dieses Qualitätssiegel bescheinigt die Umsetzung von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Als Sozialpartner des Staates Wallis freut sich der ZMLP über dieses Prädikat und beglückwünscht den Staatsrat zu seinem Bestreben, sein Personal mit sozialen und humanen Leistungen zu fördern. Bei der zuletzt eingeführten Massnahme handelt es sich um das ordentliche Homeoffice, das vom Personal sehr geschätzt wird und für welches sich der ZMLP gemeinsam mit dem Staat Wallis eingesetzt hat.

Was den Vaterschaftsurlaub anbelangt, möchte der ZMLP jedoch darauf hinweisen, dass der Staat Wallis in der Vergangenheit diesbezüglich eine gewisse Pionierrolle eingenommen und sich als vorbildlicher Arbeitgeber positioniert hatte. Er bot jungen Vätern nämlich einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen an. Seit der Einführung des zehntägigen Vaterschaftsurlaubes im Herbst 2021 in das Bundesgesetz wollte sich der Staat Wallis diesbezüglich jedoch nicht mehr profilieren. Er beschränkt sich auf das gesetzliche Minimum, ein Entscheid, den der ZMLP bedauert. Eine weitere Leistung, die das gleiche Schicksal erlitten hat, ist die Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten, welche ebenfalls aus dem Katalog der Sozialleistungen gestrichen wurde, die den Angestellten des öffentlichen Dienstes angeboten werden.

Aufgrund seiner Funktion als Sozialpartner hat der ZMLP in seinen, an den Staatsrat gerichteten Prioritäten 2022, die Forderung nach der Wiedereinführung eines verlängerten Vaterschaftsurlaubes (20 Tage) sowie nach der Reaktivierung einer Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten in entsprechenden Einrichtungen gerichtet. Auch wenn der Staatsrat die Thematik der Vereinbarkeit von Berufs- und Nichtberufsleben aufmerksam verfolgt, gehören diese beiden Massnahmen nicht zu seinen prioritären Dossiers.  

In seinem Bestreben, eine gut durchdachte Familienpolitik zu fördern, wird der ZMLP es nicht unterlassen, die Diskussionen zur Weiterentwicklung dieser beiden Dossiers zugunsten der Angestellten des öffentlichen Dienstes, erneut auf den Tisch zu bringen.