arbeitsfreier Tag

Der ZMLP ist erfreut über den Erfolg bei der Verhandlung über einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Jahre 2019. Dies ist, in Anbetracht des vom Grossen Rat auf den Staatsrat ausgeübten Drucks, die Personalverwaltung betreffend, insbesondere durch Motionen, welche eine Aufhebung der arbeitsfreien Tage und Abschaffung der Erwerbstätigkeitsreduzierung in den fünf Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter fordern, ein positiver Durchschlag.

Tatsächlich konnte der ZMLP im Juni 2018 bei Diskussionen mit dem Grossen Rat, den Arbeitsplan 2019 betreffend, einen zusätzlichen freien Tag, den 31. Mai 2019, verhandeln.  Dies als Kompensation für einen, auf einen Sonntag fallenden, Feiertag.