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Einmal mehr ist das Staatspersonal auf der Zielscheibe des rechten Lagers im Walliser Grossen Rat. Mit Erfolg konnte ein Postulat der SVP mit 69 gegen 45 Stimmen abgewehrt werden. Das Lobbying des ZMLP’s und seiner angeschlossenen Berufsverbände funktioniert. Neben der geschlossenen Unterstützung durch die SVP wurde das Postulat einzig durch die CVPO und Teile der PLR unterstützt.

Das Postulat forderte die ersatzlose Streichung des Artikels 26 in der Verordnung über die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis. Dieser Artikel sieht vor, dass die Staatsangestellten auf Gesuch hin ermächtigt werden, ihre Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Erreichung der statutarischen Alterslimite um höchstens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre herabzusetzen.

Der Staat übernimmt für den Teil des herabgesetzten Beschäftigungsgrades die Bezahlung sämtlicher Beiträge an die berufliche Vorsorge (Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge), um das versicherte Gehalt auf dem früheren Stand beizubehalten.

Der ZMLP fordert nach wie vor, die Umsetzung einer globalen Strategie für das Personal, die auf drei Pfeilern ruht: dem Lohnsystem, den Arbeitsbedingungen und der Pensionskasse. Die Sperrwürfe gegen die Staatsangestellten und Pflästerlipolitik durch den Grossen Rat sind kontraproduktiv und schaden mittelfristig der Walliser Bevölkerung und Wirtschaft. Personalpolitik muss uneingeschränkt in der Kompetenz und Aufgabe des Staatsrates liegen.