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Im Herbst beschloss der Walliser Grosse Rat, aufgrund eines Missverständnisses einiger dem öffentlichen Dienst gutgesinnter Abgeordneten, eine Lohnreduktion der Staatsangestellten mit der Einführung eines Indexes von 0,6 auf gewissen Lohnbestandteilen. Der ZMLP konnte nun erfolgreich bekämpfen, dass diese ungerechtfertigte und ungleichbehandelnde Massnahme ab 2017 weitergeführt wird.

Am 16.3.2016 hatte der Staatsrat dem ZMLP im Rahmen des Sparprogrammes PAS2 diverse Massnahmen zulasten der Staatsangestellten vorgeschlagen. Die Verantwortlichen des ZMLP’s haben dem Staatsrat klar gemacht, dass sie weder die Weiterführung der Anwendung eines Indexes von 0,6,  noch weitere Massnahmen auf dem Buckel der Staatsangestellten akzeptieren. Der ZMLP freut sich, dass er vom Staatsrat angehört und verstanden wurde.

Pressemitteilung des ZMLP vom 23. März 2016 lesen

Pressemitteilung des Staats vom 23. März 2016 lesen

Walliser Bote vom 24. März 2016 lesen