Die Dauer des Vaterschaftsurlaubes für die öffentliche Hand wird weiterhin 10 Tage betragen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch, den 9. April, ein Postulat der FDP zu einer Kürzung  um die Hälfte, abgelehnt.

Ein äusserst knappes Ergebnis (57 Nein, 56 Ja und 5 Enthaltungen), das grösstenteils der intensiven Lobbyarbeit des ZMLP zu verdanken ist.
Der Staatsrat, der sich seit Langem für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben einsetzt, hat dieses Postulat bekämpft. Der Kanton wahrt dadurch eines der Ziele seiner Personalpolitik und somit auch sein Image als moderner, attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber. Ausserdem hält er mit zahlreichen Arbeitgebern im privaten und öffentlichen Bereich Schritt, welche einen Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen gewähren, wie z.B. die Eidgenossenschaft, die kantonale Verwaltung Basel-Stadt, Genf oder Unternehmen wie Migros oder Raiffeisen.