Dem neusten vom Staatsrat angekündigten Sparpaket von 6.6 Millionen begegnet er mit einem klaren Nein. Es führt zu einer Ungleichbehandlung der Staatsangestellten. Nur ein Teil der Mitarbeitenden wird betroffen und zwar die treusten und leistungsstarksten Angestellten. Der Grund der negativen Staatsrechnungen ist nicht ein überdimensionierter offentlicher Dienst. Der ZMLP verlangt die Staatseinnahmen zu überprüfen um einen Abbau der Leistungen an die 332'000 Walliserinnen und Walliser zu verhindern.

Es war Ende August. Die Regierung kündigte für die Staatsangestellten und Lehrpersonen neue Lohnkürzungen in der Hohe von 6.6 Millionen an. Die Erfahrungs- und Leistungszulagen wurden auf das tiefst mogliche Niveau gesenkt (0.6). Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern auch unverstandlich. Die Massnahme trifft vor allem treue und motivierte Angestellte, denen man die angemessene Anerkennung ihrer Arbeit verweigert.
Der ZMLP verlangt die jahrliche Überprüfung dieser Massnahme und am Ende die vollstandige Kompensation des Verdienstausfalls, der durch dieses Sparpaket hervorgerufen wird.

Die Rechnung den Walliserinnen und Wallisern
Die zehn Steuersenkungen seit 2000 machen seit 2012 einen Einnahmenverlust von 242 Millionen pro Jahr aus. Die Bevolkerung erntet die Früchte dieser politischen Wahl. Der Staat muss 120 Millionen pro Jahr finden, wenn er einen Staatshaushalt vorweisen will, der der doppelten Ausgaben und Schuldenbremse entspricht. An wen geht die Rechnung? Zuerst an die Bürgerinnen und Bürger des Kantons. Man wird in den Schulen, in der Gesundheit, im Strassenunterhalt und in der Sicherheit Leistungen reduzieren oder ganz abschaffen. Dann auch an die 18'000 Angestellten des offentlichen Dienstes. Es sind sie, die sich immer in der ersten Reihe befinden, sie, die die Kürzungen durch die Politik ertragen müssen. Sie auch, die solidarischer denn je sind, um ihrer Stimme Gehor zu schenken.

Zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt zurückfinden
Einzig gangbarer Weg für den ZMLP und den Grossen Rat: Auf das Steuerniveau zurückkommen, das vor der Lawine der Steuergeschenke, die seit 2000 verteilt wurden, in Kraft war (s. Beilage). Der Staatsrat verfügt seit heute über diese Moglichkeit. Der Artikel 237 des Steuergesetzes (s. An- hang) sieht vor, dass er nach zwei defizitaren Staatsrechnungen eine Steuererhohung vorschla-gen kann. Das ist der Fall. Der ZMLP und seine 9500 Mitglieder erwarten von der Politik dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und diese Moglichkeit nutzt. Für die Angestellten und die ganze Kantonsbevolkerung.

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