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Arbeitsplan 2027 der Kantonsverwaltung

Arbeitsplan 2027 der Kantonsverwaltung

Der ZMLP wurde aufgefordert

Im Rahmen der im vergangenen Juni von der Dienststelle für Personalwesen durchgeführten Vernehmlassung zum Arbeitsplan 2027 der Kantonsverwaltung wurde der ZMLP aufgefordert, zu den, für das kommende Jahr vorgesehenen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen, Stellung zu nehmen.

Der ZMLP hat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Jahr 2027 drei gesetzliche Feiertage auf ein Wochenende fallen werden. Dadurch verringert sich die Anzahl der arbeitsfreien Tage, die das Personal unter der Woche tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Angesichts dessen hat er dem Staatsrat vorgeschlagen, die bereits gewährten halben freien Tage am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) in ganztägige arbeitsfreie Tage umzuwandeln.

Zur Senkung des ursprünglich für 2027 vorgesehenen Arbeitsaufwandes von 2’092 Std. auf ein, den letzten Jahren entsprechendes Niveau (2’070 bis 2’079 Std.), schlug der ZMLP zudem vor, diesen durch die Gewährung zusätzlicher arbeitsfreier Tage, gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, auszugleichen.

Der Staatsrat hat diesem Antrag stattgegeben und für das Jahr 2027 drei zusätzliche arbeitsfreie Tage bewilligt:

  • Freitag, den 7. Mai 2027: entspricht dem Brückentag zu Christi Himmelfahrt
  • Freitag, den 28. Mai 2027: entspricht dem Fronleichnam-Brückentag
  • die Vormittage des 24. und 31. Dezembers 2027, wodurch zwei volle arbeitsfreie Tage gewährt werden

Dank diesem Entscheid des Staatsrates beläuft sich die Gesamtzahl der Feiertage und arbeitsfreien Tage auf 14 bei einer möglichen Höchstgrenze von 14,5 Tagen. Die Anzahl der Arbeitstage für das Jahr 2027 beträgt somit 247, was bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 2’074.80 Stunden entspricht.

Im Rahmen der Grossratssitzung im vergangenen September reichte die SVPO (SVP des Oberwallis) zudem eine Motion mit dem Antrag auf Reduzierung der arbeitsfreien Tage des staatlichen Verwaltungspersonals ein. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die Anzahl der gewährten arbeitsfreien Tage zum Anstieg der Kosten und des Personalbedarfs beiträgt. Sie forderten daher den Staatsrat zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen auf, um die Anzahl der arbeitsfreien Tage für das Verwaltungspersonal zu verringern.

Der ZMLP hat sich bei den parlamentarischen Fraktionen dafür eingesetzt, seine Argumente vorzubringen und daran zu erinnern, wie wichtig die Erhaltung der Arbeitsbedingungen des staatlichen Verwaltungspersonals sei. Letztendlich wurde der Antrag vom Grossen Rat mit 86 zu 35 Stimmen deutlich abgelehnt.

Trotz dieses erfreulichen Ergebnisses beobachtet der ZMLP mit Sorge die zunehmende Häufigkeit parlamentarischer Vorstösse, die bestimmte Arbeitsbedingungen in Frage stellen. Dabei sehen sich zahlreiche Dienststellen mit einer stetigen Zunahme ihrer Aufgaben sowie den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung konfrontiert.

Der ZMLP begrüsst sowohl den Beschluss des Staatsrates zum Arbeitsplan 2027 als auch die Ablehnung der Motion durch den Grossen Rat. Diese Ergebnisse sind ein positives Zeichen für das staatliche Verwaltungspersonal, das sich täglich mit einer steigenden Arbeitsbelastung auseinandersetzen muss.

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