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Lohnpolitik 2026

Lohnpolitik 2026

Der Staatsrat gewährt dem gesamten Walliser Staatspersonal für das Jahr 2026 einen vollständigen Teuerungsausgleich von 0,1%, basierend auf dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) von Dezember 2025. Er berücksichtigt diesen bei der Subventionierung von Spitälern, Pflegeheimen, medizinisch-sozialen Zentren, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Höheren Fachschulen, Einrichtungen für Kinder und Erwachsene in Notlagen sowie anderen halbstaatlichen Institutionen mit einem Leistungsauftrag.

Gemäss Artikel 19a des Gesetzes über die Besoldung des Staatspersonals hat der Staatsrat für das Jahr 2026 die Gewährung der vollständigen Teuerung auf der Grundlage des LIK vom vergangenen Dezember in Höhe von 0,1% beschlossen. Dieser ist  zwischen September und Dezember 2025 leider gesunken. Zum Vergleich: Auch der Bund hat seine Teuerung auf 0,1% festgelegt.

Der ZMLP ist dem Staatsrat für die Berücksichtigung seiner diversen Standpunkte und Austausche im Jahr 2025 dankbar. Er hätte jedoch eine zusätzliche Geste begrüsst, damit die Mitarbeitenden des Staates Wallis und des parastaatlichen Sektors von der Teuerung profitieren können, die der Grosse Rat im vergangenen Dezember beschlossen hatte. Allerdings kann er die Entscheidung angesichts der Debatten im Parlament bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsgrundlagen nachvollziehen.

Die Aufrechterhaltung wettbewerbsfähiger Löhne unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen befähigt den Kanton Wallis und den parastaatlichen Sektor, attraktive Arbeitgeber zu sein, und gewährleistet gleichzeitig die Kaufkraft ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der ZMLP begrüsst zudem alle anderen Sozialleistungen, die beibehalten oder im Jahr 2026 verbessert werden.

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