Der ZMLP wünscht einen guten Schulanfang 2025/2026
Beinahe 55’000 Walliser Schülerinnen und Schüler, Berufslernende und Studierende kehrten, am 18. August für diejenigen aus dem Oberwallis und die Berufslernenden des Kantons, bzw. am 21. August für diejenigen aus dem französischsprachigen Teil des Kantons, in die Schule zurück. Die Walliser Hochschulen beginnen ihr neues Studienjahr im Laufe des Monats September.
Der ZMLP wünscht seinen 4‘950 aktiven Mitgliedern im Bildungswesen einen guten Start ins neue Schuljahr. Die angeschlossenen Verbände VePWH, AVECO, WVBU, WVM, SPVal, VLPO und VLWO stehen ihren Mitgliedern das ganze Jahr über für Informationen zu berufsbezogenen Themen zur Verfügung.
An den beiden von der kantonalen Bildungsbehörde organisierten Begrüssungsveranstaltungen erhielten rund 320 neue Lehrkräfte wichtige Informationen zu ihrer Tätigkeit. Der ZMLP präsentierte dabei die Funktion der Sozialpartner des Kantons Wallis und ermunterte die Lehrkräfte, sich dem Verband anzuschliessen und sich auf der Website www.zmlp.ch zu registrieren. Dank ihrer Mitgliedschaft profitieren die Mitglieder von wertvollen Sozialleistungen wie Begleitung, Unterstützung, Mediation, Rechtsbeistand oder von verschiedenen kommerziellen Vorteilen. Solidarität ist zwecks Stärkung der ZMLP-Massnahmen zur Verteidigung der Mitgliederinteressen von entscheidender Bedeutung.
Der ZMLP wird als Koordinator der Sozialpartner derzeit in mehreren Gesetzgebungsverfahren konsultiert, insbesondere zum Gesetz über das Personal des Kantons Wallis (kGPers) und zur Verordnung über die Besoldung der Angestellten des Kantons Wallis (VBes). Zusammen mit seinen angeschlossenen Verbänden beteiligt er sich zudem an der Vernehmlassung zu drei Vorentwürfen: dem Walliser Schulgesetz (GWS), dem Gesetz über den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufe II (GabS) sowie dem Gesetz über den Privatunterricht (GPrivU).
Erziehen bedeutet auch, Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der ZMLP unterstützt die Initiative des Departementsvorstehers Christophe Darbellay für ein Nutzungsverbot von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten für private Zwecke während der Unterrichtszeit und auf dem Schulgelände. Diese Massnahme ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung besserer Lernbedingungen und zum Schutz junger Menschen vor den Gefahren sozialer Netzwerke. Auch das Lehrpersonal begrüsst diese Massnahme, da es sich nicht mehr um die Nutzung von Mobiltelefonen durch die Schüler kümmern muss, sondern sich voll und ganz seiner Aufgabe, der schulischen Bildung junger Menschen, widmen kann.
