Rechtsbeistand

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Der ZMLP unterstützt Sie in schwierigen Situationen. Rund 150 Mitglieder profitieren jährlich von seinem Rechtsbeistandsdienst.  

Ein wertvoller Beistandsdienst, der für den Antragsteller in 8 von 10 Fällen zu einer positiven Lösung führt und dies ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens.


Der ZMLP-Rechtsbeistandsdienst bietet einen wohlwollenden, neutralen, vertraulichen und persönlichen Beratungsservice, der für seine Mitglieder, welche in Schwierigkeiten stecken, Lösungen erarbeitet.

Der Rechtsbeistand verfügt sowohl über fundierte Kenntnisse des Mitarbeiterstatuts und der Arbeitsbedingungen als auch über ein umfangreiches Netzwerk an Kontakten. Er berät über die Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen. Insbesondere die Anwendung der Mediationstechnik und der Dialogförderung privilegieren eine gütliche Lösungsfindung. Sollte eine Mediation und/oder eine Schlichtung erfolglos bleiben, kann ein Rechtsanwalt zur Interesseverteidigung des Antragstellers beigezogen werden. Sollte ein Fall für einen ganzen Berufszweig von Interesse sein, wird ein Rechtsgutachten angefordert. 

Bleiben Sie mit Ihren Schwierigkeiten nicht allein! Der ZMLP ist da, um Ihnen zu helfen!

Konsultieren Sie das Reglement

Verfahren zur Beanspruchung des Rechtsbeistandes. Um einen kostenlosen Rechtsbeistand beanspruchen zu können, muss der Angestellte ZMLP-Mitglied sein. Sollten die Streitigkeiten bereits vor der ZMLP-Mitgliedschaft des Antragstellers begonnen haben, kann der Rechtsbeistand nicht gewährt werden.
Um ZMLP-Mitglied zu werden, füllen Sie bitte das Online-Formular aus.  

Kontakt
Rufen Sie uns an : 027 323 40 43

FAQ

Wer hat Anspruch auf Rechtsbeistand?

ZMLP-Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem ZMLP gegenüber nachgekommen sind und sich mit einem Streitfall im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, konfrontiert sehen
(vgl. Art. 1 Abs. 1 des Reglements).